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11:00
02.02.2022
In Hessen sind wegen möglicher gesundheitlicher Schäden im Zusammenhang mit einer Impfung bislang 80 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. "Anerkennungen sind bislang nicht erfolgt, da die umfangreichen Ermittlungen derzeit noch andauern", teilte das zuständige Regierungspräsidium in Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ein Antrag sei bislang abgelehnt worden. Zuvor hatte hessenschau.de über Entschädigungsanträge berichtet.
Bei den geltend gemachten gesundheitlichen Schäden gehe es zum Beispiel um Thrombosen, Herzerkrankungen, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Erschöpfung oder Sehstörungen, teilt das Regierungspräsidium mit. Ein entschädigungspflichtiger Impfschaden sei dabei klar von Nebenwirkungen einer Impfung abzugrenzen. Letztere träten in zahlreichen Fällen auf und seien eine übliche und auch gewünschte Reaktion des Immunsystems.

Erst wenn eine gesundheitliche Schädigung länger als sechs Monate fortbesteht und kausal durch die Impfung bedingt ist, liegt tatsächlich ein Impfschaden vor. 11:00
02.02.2022
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