Letztes Update:
20220127220332

12:32
11.01.2022
Bayern verzichtet anders als fast alle anderen Bundesländer auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten. Die bayerische Corona-Verordnung - dort ist für Gaststätten 2G vorgeschrieben - werde ohne besondere inhaltliche Änderungen verlängert, teilt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München mit. Jedenfalls "Stand heute" bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel.
Bayern weicht hier neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben - anders als in anderen Ländern - in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.

12:28
11.01.2022
In einem Impfzentrum in Oberbayern sind Anfang des Jahres abgelaufene Dosen des Biontech-Impfstoffs verabreicht worden. Betroffen seien rund 1800 Menschen, sagt der Geschäftsführer der Betreiberfirma Tresec, Liam Klages, auf Anfrage. Sie seien zwischen dem 4. und dem 6. Januar im Impfzentrum in Ebersberg, in der Außenstelle Poing oder von einem mobilen Team geimpft worden. Das Verfallsdatum der Dosen mit der Charge SDEJ8 sei bereits zum 31. Dezember abgelaufen.
Gesundheitliche Schäden oder nachträgliche Auswirkungen schließt Tresec aus. Auch eine reduzierte Wirksamkeit des Impfstoffs bei ansonsten ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung sei nicht zu erwarten und in ähnlichen Fällen andernorts nicht aufgetreten. Die Firma sprach von menschlichem Versagen und entließ zwei Beschäftigte. Sie hätten eine Dienstanweisung nicht korrekt ausgeführt, mit der das Verfallsdatum nach Entnahme aus der Tiefkühllagerung errechnet werde. Betroffene können im Impfzentrum kostenlos ihre Antikörper bestimmen lassen und sich gegebenenfalls erneut impfen lassen. Zudem habe man eine Hotline eingerichtet. 

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