Letztes Update:
20220127220332

11:19
21.12.2021
Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilt. Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber so gut wie ausgeschlossen ist. Die Regelung sei mit den EU-Staaten abgestimmt worden und werde auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt, so ein Kommissionssprecher.
Auffrischungsimpfungen werden demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen.
Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Wie lange mit einer Booster-Impfung vereinfachtes Reisen in der EU garantiert wird, ist noch nicht geregelt.  

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