Das umstrittene
Infektionsschutzgesetz soll nach dem Willen von Bund und Ländern
nachgeschärft werden. Nach ihrem Beschluss soll es
um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit hohen Corona-Infektionszahlen
zusätzliche Maßnahmen zum Gegensteuern zur Verfügung haben. Als Beispiele genannt werden
zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, ein Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, das
Beschränken von Ansammlungen und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.