Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz sollen ab kommendem Mittwoch gelten. Das teilt das Bundesarbeitsministerium bei Twitter mit. "Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3GamArbeitsplatz", heißt es in dem Tweet des Ministeriums.
Wie bereits berichtet, haben Bundestag und Bundesrat die entsprechende Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, in der die 3G-Pflicht verankert wird. Wenn im Betrieb "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll demnach der Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.