Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten vereinbarten dafür drei Stufen. Orientierungsgröße soll die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 soll etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie 2G gelten - also Beschränkungen auf Genesene und Geimpfte. Ab einem Wert von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Ab 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen.