Die Affäre um umstrittene und überaus lukrative Geschäfte mit Corona-Schutzmasken mit einem aktiven und einem ehemaligen CSU-Abgeordneten im Zentrum wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Generalstaatsanwaltschaft München will beim BGH Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) München einzulegen. Das hatte zuvor Beschwerden des mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Ex-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, des Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) und eines beschuldigten Unternehmers weitgehend stattgegeben.
Die drei hatten sich gegen Durchsuchungsbeschlüsse und sogenannte Vermögensarreste gewehrt. Anders als die Generalstaatsanwaltschaft sieht das OLG im Handeln der drei Beschuldigten laut Mitteilung vom Donnerstag "den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt". Nüßlein und Sauter sollen für die Vermittlung von Corona-Maskengeschäften im Jahr 2020 viel Geld bekommen haben, Nüßlein 660.000 Euro, Sauter sogar 1.243.000 Euro.