Die Ampel-Parteien müssen nach Auffassung von Rechtsexperten beim Punkt Schule in ihren Corona-Gesetzesplänen nachschärfen, wenn flächendeckende Schließungen wirklich ausgeschlossen werden sollen. Die Pläne gestatteten zwar keine Schulschließungen mehr, aber Auflagen für die Fortführung des Betriebs, sagt Ferdinand Wollenschläger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, der Deutschen Presse-Agentur. "Hieraus können sich Auslegungsschwierigkeiten ergeben."
Er verweist auf mögliche Abstandsvorgaben, die Unterricht in voller Klassenstärke unmöglich machen könnten oder Anordnungen von Wechsel- oder Distanzunterricht. "Möchte man eine generelle Aussetzung des Präsenzbetriebs an Schulen definitiv ausschließen, empfiehlt sich daher eine Klarstellung, dass im Schulbereich keine kapazitätsbeschränkenden Auflagen zulässig sind", sagt Wollenschläger.