Aktuell (Stand 01.09.2020) gibt es im Landkreis Görlitz vier Neuinfektionen mit dem Coronavirus zum Vortag zu verzeichnen. Bei den Infizierten, eine Frau und ein Mann aus Ebersbach-Neugersdorf, handelt es sich um Reiserückkehrer aus Kroatien. Die zwei weiteren positiv getesteten Männer aus Görlitz und Neusalza-Spremberg sind Kontaktpersonen zu bestätigten Fällen.
Die Gesamtzahl der bisher nachweislich seit März 2020 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierten im Landkreis Görlitz erhöht sich damit auf 353. Davon gelten bereits 284 Personen als wieder genesen. Das sind fünf Personen mehr als zum Vortag. Damit sind aktuell noch 45 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 54. Es befinden sich keine Erkrankten in stationärer Behandlung in einer Klinik. Der Landkreis Görlitz hat insgesamt 24 Todesfälle zu verzeichnen.
Seit heute, 1. September 2020 und bis einschließlich 2. November 2020 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Hier die Fakten:
✔️ die 3 Grundlagen: Kontaktbeschränkungen; Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum; Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Läden
✔️ Bußgeld i. H. v. 60 Euro bei Verstoß gegen Maskenpflicht
✔️ Weihnachtsmärkte sind mit genehmigtem Hygienekonzept erlaubt
✔️ Großveranstaltungen mit >1.000 Personen sind mit genehmigtem Hygienekonzept erlaubt, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist
✔️ Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen
✔️ private Zusammenkünfte in eigener Häuslichkeit sind ohne Begrenzung der Personenzahl erlaubt
✔️ Familienfeiern (u. a. Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern) in Gaststätten oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten (auch im jeweiligen Außenbereich) sind mit bis zu 100 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis erlaubt
✔️ Betriebs- und Vereinsfeiern sind mit bis zu 50 Personen erlaubt
Die komplette aktuelle Verordnung lest Ihr hier 🤓: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-08-25.pdf.
Informiert Euch zur Corona-Lage im #MeinZuhauseLKGR unter http://corona.landkreis.gr/.