‼️Ab dem morgigen Dienstag (🗓 1. September 2020) gelten in
Sachsen.de die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem 🦠 Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften und Läden. Neu ist, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht nun mit einem 💶 Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet wird‼️
🎄Weihnachtsmärkte, 🎠 Jahrmärkte und 🎡 Volksfeste werden mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt. Groß- & Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern dürfen mit Möglichkeiten der Kontaktverfolgung (gemäß Datenschutz) stattfinden.
🏥 Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Die neue Verordnung gilt bis Ablauf des 2. Novembers 2020.
Hier gehts zur vollständigen Corona-Schutz-Verordnung
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https://bit.ly/3b2KHkl ⬅️
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