Aufgrund der angeordneten Schulschließungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes teilen die Schulleitungen der 🏫 Grundschulen der Stadt Löbau folgendes mit:
Bis endgültige Entscheidungen getroffen werden, welche unter ➡️ www.loebau.de ⬅️ veröffentlicht werden, findet‼️ab 🗓 16. März 2020 eine Notbetreuung‼️ in den Schulen statt.
Alle Eltern werden darum gebeten intensiv zu überprüfen, ob eine Betreuung der Kinder zu Hause oder mit weiterer Familienunterstützung gewährleistet werden kann. Nur Sorgeberechtigte, deren berufliche Tätigkeit in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (Gesundheit, Versorgung, Polizei, Justiz, Berufsfeuerwehr, Bildung, Behörden) notwendig ist, haben die Möglichkeit, Kinder zur Notbetreuung anzumelden. Mit der Anmeldung auf Notbetreuung eines Kindes in einer der Löbauer Grundschulen bestätigen die Sorgeberechtigten und der jeweilige Arbeitgeber, dass der betriebliche Einsatz der Sorgeberechtigten zwingend notwendig ist, um das Allgemeinwohl aufrechtzuerhalten. Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn beide Sorgeberechtigten in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur tätig sind‼️
➡️ Ab 🗓 Montag, den 16. März 2020 ist unterrichtsfreie Zeit (keine Ferienzeit, sondern Lernzeit). Eine Schulbesuchspflicht besteht jedoch nicht. In dieser Zeit finden selbstverständlich keine GTAs statt.
➡️ Lernaufgaben, 📗 Bücher und Arbeitshefte sind am 🗓Dienstag, den 17. März 2020 in der Zeit von ⏰ 7.00 bis 13.00 Uhr in der Schule abzuholen. Sollte dies aus wichtigem Grund nicht möglich sein, wird um ☎️ telefonische Rücksprache gebeten.
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