Abänderung und Erweiterung der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 12.03.2020 zum weitergehenden Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2
Im Gebiet des Landkreises Görlitz ist es untersagt, Großveranstaltungen durchzuführen. Großveranstaltungen sind jegliche örtlich zusammenhängende Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Menschenansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge mit einer Zahl von über 75 gleichzeitig erwartenden Teilnehmenden, unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Umfasst sind auch Teilveranstaltungen im Sinne von Satz 1, die zum gleichen Zweck sowie im zeitlich engen Zusammenhang abgehalten werden und in Summe dieser Teilveranstaltungen über 75 Teilnehmende umfassen. Teilnehmende sind jegliche der Veranstaltung beiwohnende Personen, ganz gleich ob es sich um Gäste, Personal oder andere Personen handelt.
Die Teilnahme an den unter Ziffer 1 genannten Veranstaltungen ist untersagt.
Veranstaltungen mit bis zu 75 Teilnehmenden sind durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter unter Nutzung des als Anlage zu dieser Allgemeinverfügung eingestellten Bogens zur Selbsteinschätzung mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Landratsamt Görlitz – Gesundheitsamt - anzuzeigen. Für die Zeit ab 18.03.2020 vorgesehene Veranstaltungen, für die keine fristgerechte, vollständige Anzeige vorliegt, sind untersagt.
Das Verbot nach Ziffer 1 gilt nicht für Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, und die durch die nach Art. 4 Grundgesetz gewährleistete Religionsfreiheit geschützt sind.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung vom 12.03.2020 und gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage www.kreis-gr.de als bekanntgegeben und tritt mit Wirksamkeit ab Montag, 16.03.2020, 0.00 Uhr (Nacht von Sonntag auf Montag) in Kraft. Sie gilt bis auf Widerruf.