Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen liegt weiterhin bei 358. Davon sind noch 84 Personen erkrankt. Insgesamt sind bislang 261 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 154. Insgesamt konnten bislang 1939 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden vier positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind 13 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Hinweise zur Nutzung von Außensportanlagen und Spielplätzen
Seit heute dürfen Außensportanlagen und Spielplätze wieder genutzt werden. Uns erreichen zahlreiche Anfragen, unter welchen Bedingungen geöffnet werden darf.
Für Außensportanlagen gibt es eine detaillierte Beschreibung im Punkt III/12 der Hygieneverordnung unter www.coronavirus.sachsen.de/download/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020.pdf
Sportvereine dürfen unter Einhaltung der Kontakt-, Hygiene- und Abstandsregeln sportlich tätig werden. Somit Technik- und Ausdauertraining auch bei Fußball- und Handballvereinen möglich, etwa im Rahmen von Stationstraining. Trainingseinheiten mit Mannschaftssportcharakter sind weiterhin untersagt. Auch Fitnessstudios und Yogakurse könnten auf einem Sportplatz zusammenkommen und Kurse anbieten – stets unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Für Spielplätze sieht die Verordnung eine Abstimmung zu speziellen hygienischen Nutzungskonzepten mit den Landratsämtern vor. Das Bautzener Gesundheitsamt hat dafür ein Konzept formuliert. Dieses ist von Städten und Gemeinden zu bestätigen.
www.landkreis-bautzen.de/Ordnungsamt/Hygienekonzept_zur_Oeffnung_von_Spielplaetzen.pdf
- Aktuelle Regelungen für Schulen und Kitas
Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen wurden die bestehenden Anspruchsgruppen ausgeweitet. Neu dabei sind:
o Beschäftigte der Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich
o Reinigungspersonal in Schulen sowie in Kitas mit Notbetreuung
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bei einigen Berufsgruppen auch dann, wenn nur ein Partner in diesen arbeitet. Diese Liste wurde wie folgt ergänzt:
o Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademie mitwirkt sowie Studierende, soweit sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen
o Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betriebs
o in besonderen Härtefällen (z.B. Krankheit oder Existenzgefährdung), die Entscheidung trifft entweder die Gemeinde oder die jeweilige Kindertageseinrichtung
o Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe (Integrationskinder), sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können
o mehrfach- und schwerstmehrfach-behinderte Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, sofern die Personensorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können
Elternbeiträge
o Elternbeiträge für Kitas fallen vom 20. April bis 24. Mai nur an, wenn Eltern für ihr Kind eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Für die Zeit von 20. März bis 17. April werden gar keine Beiträge erhoben.
medienservice.sachsen.de/medien/news/236487
Liste der kritischen Sektoren
www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage1_3004_final.pdf
Formular für Notbetreuung
www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage2_01_05_2020_final.pdf
Nicht von den Kita- und Schulschließungen betroffen sind:
o die Betreuungsangebote von Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter)
o die Durchführung der sonderpädagogischen Diagnostik im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen sowie an Grundschulen, einschließlich der Förderausschüsse, sofern die Einwilligung der Personensorgeberechtigen vorliegt
o noch offene Diagnostiken im Rahmen der LRS-Feststellungsverfahren an den LRS-Stützpunktschulen können fortgesetzt werden
o ab 6. Mai: 4. Klassen in Grundschulen und Primarstufen der Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung).
o ab 6. Mai: Oberschulen, Gymnasien, Berufsschulen und die Sekundarstufe der Förderschulen (außer Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) für alle Schüler, die 2021 ihren Abschluss (Vorabschlussklassen) machen.
- Telefon- und E-Mail-Beratung für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige gibt es aktuell keine persönliche Beratung durch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Diese steht aktuell montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr (oder nach Vereinbarung) unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Zentrale: 03591 498282
Frau Kupke 0151 18951458
Herr Benkö 0151 18998340
Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an info@eutb.dompfarrei-bautzen.de möglich.