🥳 Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind aufgrund der Regelungen der 🦠 Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung unter den aktuellen Infektionswerten nicht zulässig.
➡️ Unter den Gegebenheiten ist das Abbrennen von privaten 🔥 Hexenfeuern ausschließlich auf dem eigenen Grundstück und im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (ein Hausstand und nach der zu erwartenden bundesrechtlichen Regelung dazu max. eine haushaltsfremde Person) erlaubt‼️ Zusätzlich ist in Abhängigkeit von den örtlichen Regelungen die Genehmigung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einzuholen.
Unsere 👩💻 MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes nehmen entsprechende 📑 Anträge noch bis 🗓 Montag, den 26. April 2021 entgegen. Genehmigungen gehen euch danach rechtzeitig zu.
🔥 Hier gehts zum Antrag für die Stadt Löbau
➡️ https://bit.ly/3auiYdl ⬅️
🔥 Hier gehts zum Antrag für die Gemeinde Lawalde
➡️ https://bit.ly/3n9bJwp ⬅️