Keine Hexenfeuer im
#MeinZuhauseLKGR 😢
🔥 Aufgrund der Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind unter den jetzigen Infektionswerten keine Veranstaltungen zulässig, die der Unterhaltung dienen. Unsere traditionellen Hexenfeuer am 30. April zählen leider dazu.
☝️ Daher ist das Abbrennen von privaten Hexenfeuern ausschließlich auf dem eigenen Grundstück und im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (ein Hausstand und nach der zu erwartenden bundesrechtlichen Regelung dazu maximal eine haushaltsfremde Person) zulässig.
Nicht vergessen: Zusätzlich ist in Abhängigkeit von den örtlichen Regelungen die Genehmigung bei der jeweilige Stadt oder Gemeinde einzuholen.