In einem Schreiben an die Oberbürgermeister und Bürgermeister hat Landrat Hanno Hurth mitgeteilt, dass das Landratsamt davon abrät, Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen durchzuführen. Diese Empfehlung des Landratsamts gilt bis auf Weiteres.
Weil dies auch Wochenmärkte betreffen könnte, hat das Sozialministerium inzwischen mitgeteilt, dass sie von dieser Regelung ausgenommen sind. „Bei der Risikoeinschätzung sollte berücksichtigt werden, dass die grundständige Versorgung nicht ersatzlos wegfallen kann, sondern die Bedarfe im Falle der Absage eines Wochenmarkts anderweitig gedeckt werden müssen“, teilt das Ministerium mit. Als Veranstaltung unter freiem Himmel könne die weitere Durchführung von Wochenmärkten – gegebenenfalls mit geeigneten Auflagen – aus Gründen des Infektionsschutzes sinnvoll sein, so das Ministerium.