Ab kommendem Montag, 27.04, tritt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Kraft. Die Kreisverwaltung weist auf ihrer Webseite daraufhin, dass es hierbei nicht um das Tragen von medizinischen Masken geht und im Zweifelsfall auch simplere Mundbedeckungen wie beispielsweise Schals eine Möglichkeit wären.
Die Landesregierung hat außerdem eine Liste der Verkaufsstellen erstellt, an denen man die gefragten Mund-Nasen-Masken in der Region erhält.
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