Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) hält
von Montag, 23. März 2020, an im Schienenpersonennahverkehr ein reduziertes, aber
stabiles Grundangebot aufrecht. Das Grundangebot orientiert sich daran, auf allen Strecken regelmäßig stündliche Verbindungen bereitzustellen.
Welche Züge fahren und welche Züge ausfallen, ist am besten den elektronischen Auskunftsmedien im Internet unter
efa-bw.de/nvbw/XSLT_TRIP_REQUEST2?language=de, www.bahn.de/p/view/index.shtmle, www.sweg.de/ und
www.bwegt.de/zu entnehmen.
Vor allem bei
Spätverbindungen nach 22 Uhr ist ein
Ausfall wahrscheinlich. Die Züge fahren möglichst in bisheriger Länge, damit die Fahrgäste während der Fahrt die Sicherheitsabstände von mindestens anderthalb Metern zu den Mitreisenden einhalten können. Aktuelle Informationen zum Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg gibt es auch auf der zentralen Info-Plattform
www.bwegt.de/Auswirkungen auf den Busverkehr
Die Busse im gesamten Verkehrsgebiet der SWEG sind
von Montag, 23. März 2020, an nach dem
Ferienfahrplan unterwegs. Bis dahin fahren die Busse im SWEG-Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn und viele SWEG-Busse im Gebiet der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT) noch gemäß Schulfahrplan.
Die
übrigen Linienbusse im Verkehrsgebiet der SWEG fahren bereits seit Dienstag, 17. März 2020, nach dem
Ferienfahrplan. In allen SWEG-Bussen ist die
vordere Tür geschlossen und der Arbeitsplatz der Busfahrer abgesperrt.
Zum Ein- und Ausstieg in die Busse müssen die
hinteren Türen genutzt werden. Ein
Fahrscheinkauf beim Busfahrer ist bis auf Weiteres
nicht möglich.
Mitfahrt in Bus und Zug weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt
Die SWEG weist darauf hin, dass nur Fahrgäste mit einem
gültigen Ticket in Bus und Zug einsteigen dürfen. Fahrscheine müssen
vor Fahrtantritt über andere Verkaufskanäle erworben werden. Dazu zählen in erster Linie Ticketing-Apps, jedoch auch Automaten oder die noch geöffneten Verkaufsstellen.
Darüber hinaus werden alle Fahrgäste gebeten, in den SWEG-Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen zu folgen und die notwendigen
Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten. Zu beachten ist außerdem: Aufgrund der aktuellen Lage können sich – insbesondere bei den Fahrplänen –
jederzeit Änderungen ergeben.
Seweryn Sadowski