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20200511152026

Freitag, 13.03. Schul- und Kitaschließungen bis voraussichtlich 19. April - Stadt Lahr stellt Notgruppen zur Verfügung

16:41
13.03.2020
Die Landesregierung hat die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen in Baden-Württemberg bis voraussichtlich Sonntag, 19. April, beschlossen. Die Stadt Lahr richtet in dieser Zeit Notgruppen für die Kinderbetreuung ein.

Organisiert ist das wie folgt:
Am Montag, 16. März, sind alle Einrichtungen zu den normalen Betreuungszeiten geöffnet. Der Notbetrieb startet ab Dienstag, 17. März, 7 Uhr. Ab dann sind alle Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen. Anspruch auf einen Notfallplatz haben Familien, die keine Kinderbetreuung durch das private Umfeld sicherstellen können und wenn beide Elternteile systemrelevanten Berufsgruppen angehören sowie mindestens ein Elternteil in Lahr berufstätig ist. Systemrelevanten Berufsgruppen sind der Medizin- oder Pflegebereich, Blaulichtbereich wie Sicherheit und Polizei, Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Strom, Wasser, Lebensmittelbranche sowie Beschäftigte in Schlüsselpositionen der Verwaltung. In den Kitas Bürgerpark, Schießrain und Bottenbrunnenstraße sowie in den Horten Eichrodtschule und Luisenschule (für Schüler der Grundschule) werden die Notgruppen eingerichtet. Betroffene Eltern können sich Freitag 13. März, bis 19 Uhr, am Samstag, 14. März, und Montag 15. März, jeweils 9 bis 15 Uhr unter dem Kita-Service beim Amt für Soziales, Schulen und Sport melden und ihren Bedarf angeben, Tel. 07821 / 910 – 5030 und 910 – 5056.
Die Mitarbeiterinnen prüfen zunächst die Notwendigkeit und nehmen die Bedarfe entgegen, unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes, bisheriger Betreuungsplatzes und der Berufe der Eltern. Die Verteilung der Plätze erfolgt ab Montagnachmittag nach Dringlichkeit. Alle Eltern werden am Montagabend per E-Mail über die Verteilung der Plätze informiert.

Wie mit einer möglichen Rückerstattung der Gebühren aufgrund der Schließungen der Einrichtungen verfahren wird, darüber informiert die Stadt Lahr gesondert zu gegebener Zeit.

Über mögliche Einschränkungen und Schließungen von öffentlichen Einrichtungen wird gegebenenfalls gesondert informiert.

Seweryn Sadowski

Freitag, 13.03. SWEG ändert Regel zum Buseinstieg

12:46
13.03.2020
Um die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, ändert die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) von Montag, 16. März 2020, an die Einstiegsregelung in ihren Omnibussen. Alle Linienbusse der SWEG sind im vorderen Bereich mit einer Doppeltür ausgestattet, von der die rechte Türhälfte dann geschlossen bleibt und nur die linke Türhälfte für den zügigen Einstieg geöffnet wird. Ein Fahrscheinkauf beim Busfahrer ist nicht mehr möglich. Die Maßnahmen gehen auf eine Empfehlung der Verkehrsverbünde zurück und dienen dem Schutz der Fahrgäste und der Busfahrer. Die von der SWEG getroffene Einstiegsregelung weicht von der Regelung vieler anderer Verkehrsunternehmen ab, bei denen ein Vordereinstieg in die Busse nicht mehr erlaubt ist. Grundlage der SWEG-Anordnung sind die Doppeltüren, die sämtliche SWEG-Busse im Unterschied zu anderen Verkehrsunternehmen aufweisen. Die Regelungen zum Buseinstieg gelten in den SWEG-Bussen zunächst für eine Woche bis Montag, 23. März 2020.

Mitfahrt im Bus weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt

Die SWEG weist darauf hin, dass trotz der neuen Einstiegsregelung nur Fahrgäste mit einem gültigen Ticket in den Bus einsteigen dürfen. Fahrscheine müssen daher vor Fahrtantritt über andere Verkaufskanäle erworben werden. Dazu zählen in erster Linie Ticketing-Apps, jedoch auch Automaten oder Verkaufsstellen. Darüber hinaus werden alle Fahrgäste gebeten, in den SWEG-Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.

Seweryn Sadowski

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