Dass gebrauchte medizinische Mund-Nase-Bedeckungen und Einweghandschuhe in den grauen Restabfall gehören, haben die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) bereits an verschiedenen Stellen kommuniziert. Nun stellt sich für viele Menschen eine neue Frage: Wohin gehören die Schnelltests?
Die Schnelltests, die beispielsweise in Haushalten, Schulen, auch in Betrieben und bei ausgewählten Dienstleistern wie z.B. Kosmetikinstituten anfallen, sind ebenfalls über den Restabfall zu entsorgen. Diese Abfälle sollten immer in einem gut verschlossenen, reißfesten und wenn möglich auch in einem feuchtigkeitsbeständigen Behältnis entsorgt werden. Weitere Informationen dazu gibt es hier.