Neue WG, neue Wohnung oder neues Haus? Wer in Zeiten des Lockdowns umziehen will, muss sich an einige Regeln halten. Grundsätzlich gelten für private Umzüge die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Niedersachsen. Aktuell dürfen sich demnach nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Bei einem Inzidenzwert unter 35 sind Treffen von zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass sich Helferinnen und Helfer bei privaten Umzügen aufteilen, wenn sie die zugelassene Personenzahl überschreiten. An den unterschiedlichen Stationen – etwa in der alten Wohnung, beim Einladen in den Umzugswagen und auf der Fahrt – können so jeweils die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Zudem wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Alternativ zu privaten Umzugshelfern können professionelle Umzugsunternehmen oder studentische Hilfskräfte in Anspruch genommen werden. Da diese ihren Beruf ausüben, gelten für sie die Kontaktbeschränkungen nicht.
Verena Schulz