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Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld

13:07
26.08.2020

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition wollen in der beispiellosen Corona-Krise mit einer Verlängerung des Kurzarbeitergelds weiter Jobs absichern. Auch staatliche Hilfen für kleine und mittlere Firmen soll es länger als bisher geplant geben.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sagte am Dienstagabend im Kanzleramt in Berlin mit Blick auf die Corona-Krise, es solle alles getan werden, um Unternehmen zu erhalten sowie Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern. CSU-Chef Markus Söder sagte angesichts zuletzt wieder gestiegener Neuinfektionen, Corona gehe in die nächste Runde - die Regierung auch. Die Koalition hatte bereits Milliardenpakete beschlossen, um den Absturz der Wirtschaft abzufedern.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte, wichtige und wirksame Maßnahmen würden verlängert. Es gehe vor allem darum, die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Die Koalition zeige mit dem Paket, dass sie ein gutes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 handlungsfähig sei.

KURZARBEIT: Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne bereits an diesem Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

dpa

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