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Was in der Coronakrise noch helfen soll

13:10
26.08.2020

Weitere Beschlüsse der Bundesregierung betreffen:


KINDERBETREUUNG: Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

KOSTENLOSES MITTAGESSEN: Bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im Frühjahr bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.

PFLEGE: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN: Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

INSOLVENZRECHT: Lockerungen im Insolvenzrecht sollen verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

BILDUNGSOFFENSIVE: Aus EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.

GRUNDSICHERUNG: Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021.

SOZIALE DIENSTLEISTER: Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen weiter vor existenzbedrohenden Problemen wegen Einschränkungen in der Corona-Krise geschützt werden. Dazu wurde eine Verlängerung von Regeln zum Erhalt der Einrichtungen vereinbart.

UMRÜSTUNG VON KLIMAANLAGEN: Die Koalition will die Umrüstung von Klimaanlagen fördern - und damit dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verringern. Ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro soll zur "Corona-gerechten Umrüstung" von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden. Bisher hätten Klimaanlagen durch nicht ausreichend gefilterte Umluftrückführung in geschlossenen Räumen erheblich zum Infektionsgeschehen beigetragen.

WENIGER BÜROKRATIE: Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, um Inhalte für ein "Bürokratienentlastungsgesetz IV" identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die "hohen geltenden Standards" zu erhalten.

Annette Mattgey

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