Die
baden-württembergische Polizei hat in den letzten Monaten in Einzelfällen die
Corona-Kontaktdaten von Restaurantbesuchern zur Strafverfolgung genutzt. Dem Justizministerium sind bislang
19 Fälle bekannt, bei denen im Zuge polizeilicher Ermittlungen auf Gästelisten zurückgegriffen wurde, wie die «Heilbronner Stimme» und der «Mannheimer Morgen» (Freitag) unter Berufung auf eine Antwort einer FDP-Landtagsanfrage berichteten.
Nach Angaben eines Sprechers des Justizministerium ist eine
Anordnung der Staatsanwaltschaft für die polizeiliche Nutzung der Daten einer Gästeliste von Restaurants
nicht immer erforderlich. So könnten Restaurantbetreiber Kontaktlisten freiwillig an die Polizei übergeben – oder die Polizei könne die Gästelisten nach den Vorgaben der Strafprozessordnung wegen Gefahr im Verzug beschlagnahmen.
Jakob de Santis