Die Stadt Esslingen hat es nach den neuen Verordnungen der Landesregierung geschafft, ab dem 27. April allen neu zur Notbetreuung angemeldeten Kinder einen Platz zu beschaffen.
Neu berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind und durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Beschäftigte in systemrelevanten Berufen müssen keiner präsenzpflichtigen Tätigkeit nachgehen, jedoch ebenso unabkömmlich sein, um Zugang zur erweiterten Notbetreuung zu erhalten. Voraussetzung bleibt die erforderliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn der Berufstätigen, bei Selbstständigen genügt eine Eigenbescheinigung. Des Weiteren bedarf es der Versicherung der Erziehungsberechtigten, dass eine Betreuung anderweitig nicht möglich ist.
Die Organisation der Anmeldung und Platzvergabe, die Personaleinsatzplanung sowie die Schaffung der räumlichen und hygienischen Voraussetzungen sind mit erheblichem Aufwand verbunden. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir schon zum ersten Tag allen angemeldeten Kindern sowohl in den städtischen Kindertageseinrichtungen (101 Anmeldungen) als auch an den Schulen (105 Anmeldungen) einen Notbetreuungsplatz zur Verfügung stellen konnten, so Bürgermeister Yalcin Bayraktar.