Mit einer begrenzten Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab Donnerstag auch große Geschäfte und Kaufhäuser in Baden-Württemberg wieder öffnen. Die entsprechende Corona-Richtlinie für den Einzelhandel sollte noch am Mittwoch geändert werden, wie Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) mitteilte. Bisher durften im Südwesten nur Geschäfte öffnen, die insgesamt nicht mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Größere Läden und Kaufhäuser mussten geschlossen bleiben, selbst wenn sie zum Beispiel mit Absperrungen oder Stellwänden kleiner gemacht wurden.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen einem Modegeschäft aus Ulm recht gegeben, das sich gegen die erzwungene Schließung gewehrt hatte. Der Laden hat eigentlich rund 7000 Quadratmeter Verkaufsfläche, hatte diese aber auf 800 Quadratmeter begrenzt.
Die Richter fanden in der entsprechenden Corona-Verordnung des Landes keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Läden mit sogenannten Mischsortimenten dürften ja auch bestimmte Bereiche abtrennen, um den Vorschriften zu entsprechen. Auch den Zweck der Verordnung - die Vermeidung von Ansteckungen wegen überfüllter Innenstädte - sahen die Richter dadurch nicht gefährdet. Alle Informationen dazu lesen Sie hier.