Baden-Württemberg führt eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Vom nächsten Montag (27. April) an gilt die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu bedecken. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) begründete dies am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Stuttgart damit, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken hielten.
Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, sagte Kretschmann. Es gehe nur um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. «Notfalls tut es auch ein Schal.»