Der Start des digitalen Impfnachweises ging schnell, die Apotheken wurden mit Informationen überhäuft - das führte teilweise zu offenen Fragen, was den Umgang mit Genesenen angeht. Dem Schwarzwälder Bote sind Fälle bekannt, bei denen Apotheker aus Unwissenheit oder Kulanz einen Nachweis über zweifache Impfungen bescheinigten, obwohl die Genesenen nur einfach geimpft wurden.
Genesene stehen nämlich vor dem Problem, dass in der App bisher zwei Impfungen hinterlegt sein müssen, damit bei einer Kontrolle ein vollständiger Schutz bescheinigt wird. Deswegen erschien es wohl so manchem Apotheker logisch, einen QR-Code zu erstellen, der die Erstimpfung als eine Zweitimpfung anerkennt. Diese Möglichkeit klinge plausibel, bestätigt auch eine Sprecherin des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV), gelten Genesene doch bereits nach der ersten Impfung als vollständig geschützt. Dennoch ist dieses Vorgehen nicht korrekt und hätte nicht passieren dürfen - schließlich fällt so bei der Überprüfung der notwendige Nachweis über die Genesung weg. Alles dazu...