Wer
vollständig geimpft ist, muss in
Tübingen keinen Schnelltest machen und
kein Tagesticket vorweisen, um
Einzelhandel und Kultureinrichtungen zu nutzen. Nach Auskunft von
Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) vom Dienstag, genügt es, wenn Kunden ihren Impfausweis vorzeigen.
Als geimpft gelten diejenigen, die eine seit
mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung - in der Regel mit
zwei Impfgaben - nachweisen können. Für die Fortführung des Tübinger Modellversuchs sei es entscheidend, die
Geimpften einzubeziehen, damit der Handel eine ausreichende Zahl von Kunden bedienen könne, sagte Palmer.
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Julia Hawener