Laut Corona-Verordnung des Landes müssen Landkreise, die trotz
Notbremse deutlich über einem Wert von 100 bleiben,
nächtliche Ausgangssperren als letztes Mittel
in Betracht ziehen.
Im
Landkreis Esslingen gilt deshalb
ab Mittwoch, 14. April, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außer Haus ist in der Zeit von
21 bis 5 Uhr nur mit triftigem Grund - beispielsweise zur Ausübung des Berufs oder zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen - gestattet, teilte das
Landratsamt Esslingen am Montagnachmittag mit.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt
auch in den Landkreisen Ludwigsburg, Göppingen, Ostalb- und Rems-Murr-Kreis.
Julia Hawener