Im
Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus legt das Land Baden-Württemberg einen Zahn zu: Nach der geänderten
Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen, die am Sonntag in Kraft trat,
drohen empfindliche Strafen. Wer sich mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie gehören, auf Straßen und Plätzen aufhält, dem droht jeweils ein
Bußgeld zwischen 100 und 1000 Euro.
Wer einen wegen Corona geschlossenen Friseursalon, eine Bar oder einen Club trotzdem weiterbetreibt, muss mit
Strafen zwischen 2500 und 5000 Euro rechnen. Und wer trotz Verbots ein
Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, riskiert ein Bußgeld
zwischen 250 und 1500 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann es
bis 25.000 Euro teuer werden.
Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Patrick Kuolt