Reutlingen - Landkreise Esslingen/Reutlingen/Tübingen/Zollernalbkreis:
Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung der Corona-Verordnung der
Landesregierung
Im Laufe des Wochenendes haben die Einsätze im Rahmen der Überwachung der Corona-Verordnung und die Verstöße dagegen deutlich zugenommen. Während im Laufe
der vergangenen Woche in der Bevölkerung mit wenigen Ausnahmen eine große
Akzeptanz der Beschränkungen festzustellen war und noch am Donnerstag sich die
Zahl der festgestellten Verstöße in allen vier Landkreisen mit insgesamt knapp
über 30 eher in Grenzen hielten, ging die Zahl der Verstöße ab Freitagnachmittag
mit dem Anstieg der Temperaturen sprunghaft nach oben. Bis Montagmorgen, sechs
Uhr, mussten von Kräften des Polizeipräsidiums Reutlingen mit Unterstützung des
Polizeipräsidiums Einsatz unter anderem insgesamt 329 Ordnungswidrigkeiten
verfolgt werden, mehr als zwei Drittel davon am Samstag und in der Nacht zum
Sonntag.
232 Verstöße bezogen sich auf das Verbot des Verweilens im öffentlichen Raum,
wenn Gruppen von mindestens drei, aber unter 15 Personen angetroffen wurden. 33
Mal musste gegen Personen vorgegangen werden, die an einer Veranstaltung oder
Ansammlung von mehr als fünf Personen im nicht öffentlichen Raum teilgenommen
hatten. Auch hier wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Für beide Arten
der Verstöße gegen die Corona-Verordnung sieht der aktuelle Bußgeldkatalog
Bußgelder bis zu 1.000 Euro vor. In sieben Fällen wurden Anzeigen beispielsweise
gegen die verantwortlichen Betreiber von Einrichtungen wie z.B. Gaststätten
gefertigt, die verbotswidrig geöffnet hatten oder die sich nicht auf die
Ausnahme des Straßenverkaufs beschränkten. Die Betroffenen erwarten Bußgelder
zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Über die Anzeigen hinaus wurden unzählige
aufklärende Gespräche geführt, nach denen sich viele Personen auch einsichtig
zeigten. Teilweise mussten aber auch Platzverweise ausgesprochen werden.