Letztes Update:
20200331112624

Verbote wegen Corona in Kraft

09:34
21.03.2020
Stuttgart - Das Land hat das öffentliche Leben in Baden-Württemberg weiter eingeschränkt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Seit 0 Uhr am Samstag gelten in Baden-Württemberg schärfere Verbote, um insbesondere die Sorglosen zur Vernunft zu bringen, die sich trotz des Ansteckungsrisikos immer noch in größeren Gruppen treffen.

Nach der neuen Regelung sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gebe es für Familien und Paare.

Gaststätten und Restaurants müssen von diesem Samstag an schließen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag bekanntgegeben hatte. Essen zum Mitnehmen sei aber weiter erlaubt. Verstöße können nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Die Polizei will im Land verstärkt kontrollieren, ob sich die Menschen an die Regeln halten. Ein Sprecher der Freiburger Polizei etwa sagte am Samstagmorgen, die Bürger würden sehen, dass mehr Beamte unterwegs seien. In der Nacht sei die Polizei sehr oft unterwegs gewesen, um sich unter anderem Festivitäten näher anzuschauen. In dieser Woche hatte es mehrfach sogenannte Corona-Partys gegeben - Feiern von Gruppen trotz der Appelle des Landes, soziale Kontakte erheblich zu reduzieren.

(dpa/lsw)

Horb: OB begrüßt weitere Einschränkungen

08:39
21.03.2020
Horb - Am Freitagnachmittag hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) weitere Einschränkungen für das Leben in Baden-Württemberg angekündigt, die bereits ab Samstag gelten sollen (siehe überregionale Berichterstattung in unserer Zeitung). "Der Stadtverwaltung Horb liegt der Wortlaut der angekündigten Verordnung noch nicht vor", teilt die Stadtsprecherin Inge Weber mit. Sobald diese im Rathaus eingeht, werde sie auf der Coronavirus-Seite der städtischen Homepage (www.horb.de/ corona) eingestellt.

Oberbürgermeister Peter Rosenberger begrüßt das beherzte Handeln des Landes. Die Stadtverwaltung hatte bereits eine ähnlich lautende Verfügung für das Horber Stadtgebiet vorbereitet, die ebenfalls ab Samstag gegolten hätte.

Der städtische Vollzugsdienst konnte feststellen, dass die meisten Horberinnen und Horber sich am Freitag vernünftig und einsichtig gezeigt haben, die Plätze waren weitgehend menschenleer. "Wegen einiger weniger sind diese drastischen Maßnahmen notwendig – dass stimmt traurig", so der Oberbürgermeister. Er dankt all denjenigen, die sich an die Appelle halten und zuhause bleiben.

Verstöße gegen das neue Niederlassungsverbot des Landes könnten mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden. "Damit sollten auch die letzten Uneinsichtigen die wichtige Botschaft verstanden haben: ›Zuhause bleiben‹", so Rosenberger. Die Stadtverwaltung werde auch diese verschärften Regelungen selbstverständlich überwachen und ist mit mehreren Teams in der Horber Kernstadt sowie den Ortsteilen unterwegs.

(sb)

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