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Ministerium veröffentlicht vorläufige Liste zu Schließungen

18:33
20.03.2020
Stuttgart - Friseure dürfen nun keine Haare mehr schneiden, Eisdielen kein Eis verkaufen, obwohl es ein Lebensmittel ist: Am Freitagnachmittag hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium eine vorläufige Liste jener Geschäfte veröffentlicht, die von den Schließungen im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus betroffen sind - oder auch eben nicht. Da die anstehende Änderung der aktuellen Rechtsverordnung noch nicht beschlossen sei, könne es auf der Liste jedoch noch Änderungen oder auch Verschärfungen geben, hieß es.

In den vergangenen Tagen hatten die Schließungen vielerorts für Verwirrung gesorgt - die Frage, welche Betriebe «systemrelevant» seien, wurde zudem in verschiedenen Kommunen unterschiedlich ausgelegt. So sollten Blumenläden dem Anschein nach schließen, Baumärkte jedoch nicht.

Die aktuelle Liste bestätigt nun bekannte Branchen, die geöffnet bleiben dürfen - darunter Apotheken, Banken und Drogerien. Öffnen dürfen aber auch Baumärkte, Gärtnereien sowie Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger.

Schließungen gelten nach wie vor für Bars, Kneipen und Clubs. Zudem stehen auf der roten Schließungs-Liste unter anderem Fahrrad-Läden, Eisdielen, Copyshops, Campingplätze, Blumenläden und Buchhändler. An diesem Samstag will das Ministerium eine vorläufig vollständige Liste vorlegen.

(dpa/lsw)

17 Corona-Todesfälle in Baden-Württemberg

17:51
20.03.2020
Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium wurden am Freitag (20. März) vom Landesgesundheitsamt (LGA) 917 neue bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus mitgeteilt. Damit steigt die Zahl der Infizierten im Land auf 3.665 an.

Von den 3.665 Fällen mit Angaben zum Geschlecht waren 2.045 männlich (56 %). Das Durchschnittsalter beträgt 47 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 98 Jahren.

Darüber hinaus wurden dem Gesundheitsministerium sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf 17 an (Landkreise Emmendingen (4), Esslingen (2), Göppingen, Heilbronn (2), Hohenlohekreis, Ortenaukreis (2), Rems-Murr, Reutlingen, Rottweil, Sigmaringen und Waldshut).

Im Landkreis Reutlingen handelt es sich um eine stationär aufgenommene, über 80-jährige Patientin mit Vorerkrankungen. Sie starb am 18. März.

  Im Ortenaukreis starb am 19. März 2020 ein über 90-jähriger Patient, der sich zuvor ebenfalls in stationärer Behandlung befunden hatte.

  Im Landkreis Heilbronn starb am 20. März 2020 ein über 80-jähriger männlicher Patient. Auch er wurde zuvor stationär behandelt.

Im Landkreis Emmendingen starben am 20. März 2020 zwei über 80-jährige männliche Patienten.

  Ein über 80-jähriger Mann aus dem Landkreis Waldshut starb am 18. März 2020 in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises.

  Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Ministerium für Soziales und Integration

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