Stuttgart - Der Landtag kommt an diesem Donnerstag (10.30 Uhr) in Stuttgart zu einer Sondersitzung zusammen, um Weichen zur Bekämpfung des Coronavirus zu stellen.
Das Parlament soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Land in der Coronakrise Kredite aufnehmen kann. Deshalb soll der Landtag nach Angaben aus Regierungskreisen einen Antrag zur Abweichung von der Schuldenbremse beschließen. Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Bundesländer eigentlich keine neuen Kredite aufnehmen dürfen. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sagte: «Wir sind dafür, das jetzt die Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung gelöst wird.»
Zudem soll ein Nachtragsetat der grün-schwarzen Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beschlossen werden. Damit will die Regierung sicherstellen, dass sie in der Coronakrise notfalls auf eine millionenschwere Rücklage im Landeshaushalt zurückgreifen kann. Die Abgeordneten sollen während der Sitzung den empfohlenen Abstand von 1,5 bis 2 Metern einhalten, damit sie sich nicht gegenseitig anstecken, falls ein Politiker mit dem Virus infiziert sein sollte. Deshalb sollen einige Abgeordnete auf der Besuchertribüne des Plenarsaales Platz nehmen.
Es wird erwartet, dass sich die Debatte nicht nur um den Nachtragsetat im engeren Sinne dreht, sondern dass die allgemeine Lage in Baden-Württemberg angesichts steigender Infektionszahlen diskutiert wird.
Seit Dienstag haben im Südwesten Kitas und Schulen geschlossen. Seit Mittwoch gelten weitere, starke Einschränkungen des öffentlichen Lebens. So haben nur bestimmt Geschäfte noch geöffnet, darunter etwa der Lebensmitteleinzelhandel und Apotheken. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Risikogruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Bürger zu schützen.
Baden-Württemberg hat erhebliche finanzielle Rücklagen aufgebaut. Ende 2019 betrugen die Rücklagen für Haushaltsrisiken nach Angaben des Finanzministeriums rund 853 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sollen rund 700 Millionen Euro hinzukommen. Ziel der Regierung ist es, auf diese Summen auch bei Pandemien wie jetzt durch das Coronavirus zurückgreifen zu können. Bislang kann aus der Rücklage Geld entnommen werden, um zum Beispiel Steuermindereinnahmen auszugleichen, zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz schultern und Waldschäden beseitigen zu können.
(dpa/lsw)