Veranstaltungen und Ansammlungen mit 100 und mehr Teilnehmern in Villingen-Schwenningen sind ab Samstag, 14. März, per Allgemeinverfügung untersagt. Die Verfügung gilt für private wie öffentliche Veranstaltungen und ist zunächst bis zum 19. April befristet. Diese Vorsichtsmaßnahme hat die Stadt aufgrund der steigenden Fallzahlen von Infektionen angeordnet, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV 2 einzugrenzen bzw. zu verlangsamen.
(pm/sb)