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20200331112624

Villingen-Schwenningen verbietet Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern

16:53
13.03.2020
Veranstaltungen und Ansammlungen mit 100 und mehr Teilnehmern in Villingen-Schwenningen sind ab Samstag, 14. März, per Allgemeinverfügung untersagt. Die Verfügung gilt für private wie öffentliche Veranstaltungen und ist zunächst bis zum 19. April befristet. Diese Vorsichtsmaßnahme hat die Stadt aufgrund der steigenden Fallzahlen von Infektionen angeordnet, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV 2 einzugrenzen bzw. zu verlangsamen.

(pm/sb)

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