- Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen - bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens
- Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab dem 4. Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 8. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern), befristet bis Jahresende
- Der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde
- Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf 7 Prozent gesenkt
- Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen
- Schulen und Schüler werden mit bis zu 500 Millionen beim digitalen Unterricht zu Hause unterstützt. Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung von Geräten bekommen