Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald haben die Eilanträge von zwei Warenhausbetreibern gegen die Schließung ihrer Häuser in Brandenburg zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nennt die Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Das OVG in Greifswald lehnt ebenfalls einen Eilantrag ab, mit dem ein Warenhaus-Konzern unter anderem seine Häuser in Rostock und Wismar von Montag an wieder öffnen wollte.
Die Eilanträge richteten sich gegen die bis Sonntag geltende Eindämmungsverordnung. Diese sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und deshalb von der Schließung ausgenommen sind, heißt es in der Mitteilung. Die Beschlüsse seien unanfechtbar.