Letztes Update:
20200608123633
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

10:14
18.04.2020
Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald haben die Eilanträge von zwei Warenhausbetreibern gegen die Schließung ihrer Häuser in Brandenburg zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nennt die Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Das OVG in Greifswald lehnt ebenfalls einen Eilantrag ab, mit dem ein Warenhaus-Konzern unter anderem seine Häuser in Rostock und Wismar von Montag an wieder öffnen wollte.
Die Eilanträge richteten sich gegen die bis Sonntag geltende Eindämmungsverordnung. Diese sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und deshalb von der Schließung ausgenommen sind, heißt es in der Mitteilung. Die Beschlüsse seien unanfechtbar.

Foto: Felix Hörhager/dpa

10:10
18.04.2020
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprechen sich für eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Bussen, Bahnen und Geschäften aus. "Umso mehr Menschen einen Mund-Nase-Schutz bei größeren Menschenansammlungen tragen, umso besser ist der eigene Schutz und der anderer vor einer möglichen Coronaviren-Übertragung", sagt GdP-Vize Jörg Radek im  Gespräch mit dem "Handelsblatt". Es sei im Verhältnis zu anderen Auflagen "der geringere Eingriff zum Zwecke der Minimierung des Ansteckungsrisikos". Die Bundesregierung setzt beim Tragen einer Alltagsschutzmaske weiter auf Freiwilligkeit. Die Länder gehen nun unterschiedliche Wege: Sachsen will an diesem Montag und Mecklenburg-Vorpommern am übernächsten Montag eine Pflicht einführen (wir berichteten). "Es wäre wünschenswert gewesen, wenn es zu einer bundeseinheitlichen Regelung gekommen wäre", meint DPolG-Chef Rainer Wendt.