Letztes Update:
20220311020017

04:02
10.03.2022
Der Bioinformatiker Lars Kaderali aus Greifswald sieht Deutschland in einer neuen Corona-Welle. "Das liegt vor allem daran, dass der Omikron-Subtyp BA.2 noch infektiöser ist als die ursprüngliche Variante", sagt er der Deutschen Presse-Agentur. Hinzu kämen die Lockerungen der Corona-Maßnahmen. "In Kombination führt das beides zu den steigenden Fallzahlen." Seit etwa einer Woche meldet das Robert Koch-Institut (RKI) einen Anstieg der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz.
Die von der Bundesregierung angekündigten Lockerungen hält Kaderali, Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, dennoch für vertretbar.

02:44
10.03.2022
Der Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage ab 20. März ist nach Ansicht von Experten unzureichend. "Es regiert das Prinzip Hoffnung", sagt der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der vereinbarte Basisschutz sei zwar besser als nichts. Aber: "Die Politik hat weitergehende, sinnvolle Maßnahmen erfolgreich zerredet." Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch für ungenügend, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen zu gewährleisten, etwa bei Pflegebedürftigen, die zuhause und nicht in Heimen leben.

Foto: David Young/dpa

18:05
09.03.2022
Angesichts sinkender Corona-Fallzahlen hebt Tschechien die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen auf. "Wir lockern!", schreibt Gesundheitsminister Vlastimil Valek bei Twitter. Von kommender Woche an müsse eine FFP2-Maske nur noch in Bus und Bahn sowie Gesundheitseinrichtungen und Altersheimen getragen werden, nicht aber in Geschäften.
Tschechien gehörte zu den ersten Ländern, die gleich zu Beginn der Corona-Pandemie vor zwei Jahren eine Maskenpflicht eingeführt hatten. Nach aktuellen Zahlen gab es zuletzt binnen sieben Tagen 498 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner - nur gut ein Drittel des Werts in Deutschland. Bürger anderer EU-Staaten müssen sich weiterhin vor der Einreise anmelden und einen Impf- oder Testnachweis erbringen. Ausgenommen sind Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden Dauer.