Letztes Update:
20200608123633
Foto: Swen Pförtner/dpa

17:24
29.04.2020
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden dürfen. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Diese hatte keine Möglichkeit für Ausnahmen vorgesehen. Die Entscheidung gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.

Eine Polizeikontrolle in St. Peter-Ording. Foto: Carsten Rehder/dpa