Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass
Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan auch in der Corona-Krise
nicht generell verboten werden dürfen. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Diese hatte keine Möglichkeit für Ausnahmen vorgesehen. Die Entscheidung
gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.