In Schleswig-Holstein dürfen ab dem 4. Mai wieder Zweitwohnungen genutzt und Pflegeheime besucht werden. Das beschloss die Jamaika-Koalition des Bundeslandes. Zweitwohnungen dürfen demnach jedoch nur von Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts genutzt werden. Die Regeln gelten auch für die Inseln und Halligen.
Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt verboten. Ausgenommen sind Einreisen zur Ausübung kontaktarmer Sportarten sowie Besuche von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischer Gärten. In den Pflegeheimen werden Besuche für eine Person für maximal zwei Stunden ermöglicht. Zudem will das Bundesland ab dem 11. Mai die Spielplätze öffnen.