Letztes Update:
20200608123633

10:27
26.04.2020
Die Notbetreuung von Kindern in Bayern wird ab Montag ausgebaut. Die notwendigen Antragsformulare seien ab sofort online abrufbar, teilt das bayerische Familienministerium mit. Die neue Regelung soll vor allem erwerbstätige Alleinerziehende entlasten. Auch wenn nur ein Elternteil in einem sogenannten systemkritischen Beruf arbeitet, kann das Kind nun beaufsichtigt werden. Lehrer, Steuer- und Rechtsberater sowie Seelsorger haben ab Wochenbeginn ebenfalls Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder. Voraussetzung sei aber immer, dass das Kind nicht von einer volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden könne, betont das Ministerium. 
Nach einer Handreichung des Ministeriums wird Erzieherinnen und Erziehern ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen, wenn sie zu den Kindern in bestimmten Situationen keinen Abstand von 1,5 Meter einhalten können. Auch der Kontakt zu den Eltern soll in der Notbetreuung möglichst reduziert werden.  

Foto: Marius Becker/dpa

16:13
26.04.2020
UPDATE | Weil sich zwei mit dem Coronavirus infizierte Familien nicht an die angeordnete Quarantäne gehalten haben, hat das Gesundheitsamt in Grevenbroich einen ganzen Hochhauskomplex mit 117 Wohnungen abgeriegelt. Alle 450 Bewohner sollten vorsichtshalber auf das Virus getestet werden - etwa 375 folgten dem Aufruf. So soll herausgefunden werden, ob sich die Nachbarn bei einem der Kontakte mit den Infizierten selbst mit dem Coronavirus angesteckt haben.
Die Behörden zäunten das gesamte Grundstück am Wochenende ein und bauten einen Sichtschutz auf. Ein Sicherheitsdienst kontrollierte die Ein- und Ausgänge. Die Hausbewohner sollen das Grundstück erst wieder verlassen dürfen, wenn die Tests in ein paar Tagen beweisen, dass sie sich nicht bei ihren Nachbarn angesteckt haben. Die rund 75 Personen, die sich nicht testen lassen wollten, werden nun vom Gesundheitsamt vorsorglich für 14 Tage unter Quarantäne gestellt.