Die Notbetreuung von Kindern in Bayern wird ab Montag ausgebaut. Die notwendigen Antragsformulare seien ab sofort online abrufbar, teilt das bayerische Familienministerium mit. Die neue Regelung soll vor allem erwerbstätige Alleinerziehende entlasten. Auch wenn nur ein Elternteil in einem sogenannten systemkritischen Beruf arbeitet, kann das Kind nun beaufsichtigt werden. Lehrer, Steuer- und Rechtsberater sowie Seelsorger haben ab Wochenbeginn ebenfalls Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder. Voraussetzung sei aber immer, dass das Kind nicht von einer volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden könne, betont das Ministerium.
Nach einer Handreichung des Ministeriums wird Erzieherinnen und Erziehern ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen, wenn sie zu den Kindern in bestimmten Situationen keinen Abstand von 1,5 Meter einhalten können. Auch der Kontakt zu den Eltern soll in der Notbetreuung möglichst reduziert werden.