Zum Start der Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal in Deutschland fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz weitergehende Schritte zum Schutz in Pflegeheimen. „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bis diesen Dienstag müssen Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen Impf- oder Genesenen-Nachweise vorlegen. Die Gesundheitsämter können dann reagieren, meist soll ungeimpften Beschäftigten zunächst eine Frist gegeben werden, den Nachweis nachzureichen.
Brysch verwies darauf, dass die derzeitigen Impfstoffe die Verbreitung der aktuellen Corona-Variante kaum stoppen könnten. „So bleibt es ein gefährliches Spiel mit Leib und Leben, solange sich infizierte und nicht infizierte Heimbewohner ein Zimmer teilen müssen.“ Das passiere aktuell immer wieder.
„Notwendig wäre es vielmehr, Infizierte und nicht Infizierte strikt voneinander zu trennen. Im Pflegeheim ist das praktisch nicht möglich“, sagte Brysch. Nötig seien lokale Ausweichquartiere - etwa Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen oder Hotels. Für ein solches, kurzfristig nötiges Verfahren brauche es eine Gesetzesgrundlage. Stattdessen drohe die Einrichtungsimpfpflicht den Personalmangel in sensiblen Bereichen zu verschärfen.