Betroffene Verbände hatten nach Darstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft nur neun Stunden Zeit, um zu den von der Bundesregierung geplanten Corona-Lockerungen Stellung zu nehmen. „Um 1.00 Uhr nachts wird ein Entwurf geschickt, zu dem die Verbände bis 10.00 Uhr Stellung nehmen dürfen“, sagte der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag). „Das Verfahren, wie das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, ist mehr als zweifelhaft.“
Geregelt wird in dem Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen dann noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.