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20220125051242

Landesschülerrat gegen 2G: Jugendliche können nicht frei entscheiden

08:58
24.01.2022
Der Landesschülerrat warnt vor einer Ausweitung der 2G-Regel auf Jugendliche unter 18 Jahren. „Das ist absolut nicht okay“, sagte der kommissarische Landesschülersprecher Justus Scheper der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom Montag. „Jugendliche unter 18 Jahren können selbst nicht frei entscheiden, ob sie sich impfen lassen, denn sie stehen unter der Vormundschaft ihrer Eltern.“ Wenn die Eltern das Impfen verweigerten, schränke das die Kinder ein. „Sie können wichtige Erfahrungen nicht machen.“

Während Erwachsene in Niedersachsen an vielen Orten nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen (2G) sind, sind Jugendliche bislang ausgenommen. Die Landesregierung will dies ändern, hat sich aber noch nicht auf ein neues Mindestalter festgelegt.

Jean-Pierre Fellmer

Olympia-Organisatoren lockern Vorgaben für Corona-Tests

08:27
24.01.2022
Nach heftigen Debatten um die Corona-Tests bei den Winterspielen haben die Olympia-Organisatoren die strikten Regeln etwas gelockert. Kern der vom Internationalen Olympischen Komitee am Montag veröffentlichten Vorgaben ist die Festlegung des umstrittenen CT-Werts (Cycle Threshold) für einen positiven Test auf unter 35. Je niedriger dieser Wert ist, als umso ansteckender gilt eine Person. In Deutschland liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts ein positiver Befund erst bei einem CT-Wert von unter 30 vor. In China ist dieser Wert eigentlich auf 40 festgelegt.

Wegen der bislang unterschiedlichen und teils unklaren Vorgaben hatten Athleten und Funktionäre die Sorge geäußert, dass viele vor ihrer Abreise negativ getestete Sportler nach ihrer Ankunft positiv getestet werden könnten. Die Anpassung des Grenzwerts dürfte eine Reaktion auf diese Kritik sein. 

Jean-Pierre Fellmer

OVG-Präsident: Impfpflicht gut abwägen

07:24
24.01.2022
Eine mögliche Impfpflicht gegen Corona muss nach Einschätzung von Thomas Smollich, Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg, sehr sorgfältig vorbereitet sein. „Die Vorhersage, dass sie einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden wird, ist nicht schwer zu treffen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Die Impfpflicht ist ein schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Man muss gut abwägen, ob das ein Mittel sein kann, die Pandemie einzugrenzen.“

Wichtig sei zu gucken, ob sie verhältnismäßig ist und wie man sie umsetzen könne. Es brauche Zeit, um eine Impfpflicht rechts- und verfassungskonform auszugestalten, betonte der Richter. Wie bei der Impfpflicht gegen Masern wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Jean-Pierre Fellmer