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GEW-Chefin fordert Verkürzung der Quarantäne für Lehrkräfte

16:21
04.01.2022
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) plädiert für eine Verkürzung der Corona-Quarantäne für Lehrkräfte. „Vor den Ferien befanden sich an einigen Schulen eine hohe Anzahl der Beschäftigten in Quarantäne, weswegen teilweise Distanzunterricht stattfinden musste“, sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). Daher würde sie es begrüßen, wenn geimpfte und genesene Beschäftigte ohne Symptome die Quarantäne durch einen PCR-Test verkürzen könnten.

Unter dem Druck steigender Omikron-Zahlen wollen Bund und Länder am Freitag unter anderem über eine Verkürzung von Quarantänefristen beraten. An diesem Dienstag soll der Expertenrat der Bundesregierung die Lage erörtern. In seiner ersten Stellungnahme hatte er vor Weihnachten vor einer „explosionsartigen Verbreitung“ von Omikron und „hohen Risiken für die kritische Infrastruktur“ gewarnt, wenn sehr viele Beschäftigte, die für die Grundversorgung nötig sind, gleichzeitig in Quarantäne seien.

Jan-Felix Jasch

2G-Plus-Konzept: Bremen führt neue Warnstufe 4 ein

15:48
04.01.2022
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat sich am heutigen Dienstag auf eine Ausweitung des 2G-Plus-Konzepts verständigt. Dafür wird eine neue Warnstufe 4 eingefügt, in der das 2G-Plus-Konzept gilt. Ausnahmen gelten dabei für frisch Geimpfte und für Personen mit Auffrischungsimpfung.

Die deutlich ansteckendere Omikron-Variante breite sich auch in Bremen schnell aus. Auch die Hospitalisierungsinzidenz sei in den vergangenen Tagen in Bremen gestiegen, teilt der Senat mit. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Wir gehen davon aus, dass die Omikron-Variante in Bremen bereits in dieser Woche vorherrschend ist. Um jetzt auf die steigenden Inzidenzen zu reagieren, wird in Bremen das 2G-Plus-Konzept ausgeweitet, beispielsweise in der Gastronomie und in Kultureinrichtungen. Damit werden in der neuen Warnstufe nur noch Personen mit negativem Testergebnis und einer Impfung oder Genesung Gastronomie- oder Kultureinrichtungen nutzen können. Davon ausgenommen sind Personen in den drei Monaten nach ihrer zweiten Impfung und alle mit Auffrischungsimpfung."

Nach der Verständigung des Senats am heutigen Dienstag wird der Senat am Donnerstag, 6. Januar,  zu einer Senatssitzung zusammenkommen und die Änderung der Verordnung beschließen. Die Einführung der neuen Warnstufe wird danach zeitnah in Kraft treten. Die Warnstufe 4 gilt zukünftig ab dem Überschreiten der Hospitalisierungsinzidenz von 9. 

Vom Testnachweis ausgenommen sind alle Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Außerdem muss in den drei Monaten nach der zweiten Impfung kein Testnachweis erbracht werden. Schülerinnen und Schüler bis 16 Jahre müssen keinen Test vorweisen. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können alternativ eine Schulbescheinigung vorlegen.

Ein Testnachweis ist entweder ein negatives Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum, oder ein negativer PCR-Test. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Schnelltests im Rahmen eines betrieblichen Testkonzepts gelten ebenfalls als anerkannte Testergebnisse.

In allen Impfstellen und im Impfzentrum sind Impfungen mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Um einen Termin vereinbaren zu können, ist eine vorherige Registrierung unter www.impfzentrum.bremen.de nötig. Impfungen sind aktuell kurzfristig möglich.

Michael Rabba