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20211229174716

Bund: Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche möglich

17:20
29.12.2021
Der Bund hat für mehr Klarheit bei sogenannten Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gesorgt. Diese hätten „unabhängig von den Empfehlungen“ der Ständigen Impfkommission (Stiko) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen, heißt es in einem Schreiben, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag unter anderem an die Bundesländer geschickt hat. Für sie komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage. Moderna soll demnach erst ab 30 Jahren verabreicht werden.

Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.

Die Berliner Gesundheitssenatorin, Ulrike Gote (Grüne), kündigte daraufhin an, dass in der Hauptstadt seit (diesem) Mittwoch auch für 12- bis 18-Jährige bereits drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrisch-Impfung möglich sein soll.

Denise Frommeyer

Braunschweig ordnet FFP2-Maskenpflicht für Corona-Proteste an

17:02
29.12.2021
Bei den als „Spaziergängen“ bezeichneten Protesten gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen müssen in Braunschweig künftig FFP2-Masken getragen werden. Die Stadt erlässt nach eigenen Angaben dazu am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die schon zur nächsten Veranstaltung dieser Art gelten werde. Diese ist für Montag (3. Januar) angekündigt. Auf dieses Vorgehen verständigten sich die Stadt und Polizeidirektion Braunschweig am Mittwoch, wie die Verwaltung mitteilte. Bei Verstößen hätten die Einsatzkräfte jetzt eine klare Handhabe, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und Bußgelder zu veranlassen.

Bei den Montagsprotesten handele es sich eindeutig um Versammlungen und nicht um „Spaziergänge“, sagte Braunschweigs Oberbürgermeister Thorsten Kornblum (SPD). Es sei unverantwortlich und nicht hinnehmbar, wenn das Versammlungsrecht von den Veranstaltern umgangen werde. Die Teilnehmenden müssten Abstände wahren und FFP2-Masken tragen, um die Ansteckungsgefahren zu minimieren, sagte auch Braunschweigs Polizeipräsident Michael Pientka.

Denise Frommeyer

Hamburger Gericht lehnt Eilantrag gegen Feuerwerksverbot ab

16:51
29.12.2021
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Mittwoch einen Eilantrag gegen das Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr im öffentlichen Raum abgelehnt. Eine Privatperson hatte durchsetzen wollen, mit einer Gruppe von mehr als zehn Personen auf öffentlichem Grund Feuerwerkskörper abzubrennen. Das Ansammlungsverbot untersagt wegen der Corona-Pandemie aber, dass dort mehr als zehn Menschen zusammenstehen.

Die Maßnahmen sei nicht als unverhältnismäßig anzusehen, teilte das Verwaltungsgericht mit. Es werde das Ziel verfolgt, das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potenziell großen Zahl von Menschen zu schützen. Der Antragsteller kann den Angaben zufolge gegen diese Entscheidung Beschwerde vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Denise Frommeyer