Letztes Update:
20211228183835

Buschmann für Bußgelder und gegen nationales Register bei Impfpflicht

18:13
28.12.2021
Bundesjustizminister Marco Buschmann setzt im Fall der Einführung einer Corona-Impfpflicht auf stichprobenartige Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen. Skeptisch bewertet er jedoch den Aufbau eines nationalen Impfregisters. „Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend“, sagte der FDP-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstag). Datenschützer befürchteten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger. Der Aufbau eines solchen Registers würde zudem Zeit kosten.

„Am wahrscheinlichsten ist es daher, dass man zunächst die Nachweise stichprobenartig kontrolliert und es mit einem Bußgeld belegt, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt. Alles andere würde vermutlich zu lange dauern“, sagte Buschmann. Auch die Einführung der 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln habe so funktioniert. „Wir sollten auch nicht vergessen, dass viele Menschen das Recht nicht allein aus Furcht vor Sanktionen befolgen, sondern weil sie von der Verbindlichkeit des Rechts überzeugt sind. Anders wäre geordnetes Zusammenleben gar nicht möglich. Der Staat kann und soll gar nicht jeden und alles jederzeit kontrollieren.“

Aus Sicht von Buschmann ließe sich eine Impfpflicht rechtfertigen, wenn auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beendet werden könnten. Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich begründet werden könne. „Nur schwer rechtfertigen ließe sich hingegen, die Impfpflicht mit physischem Zwang durchzusetzen. Deshalb wäre es aus meiner Sicht vorstellbar, stattdessen ein Bußgeld zu erheben, wie wir es auch aus anderen europäischen Ländern kennen.“

Denise Frommeyer

Ina Müller verschiebt Tour in den Herbst - Elphi-Konzerte bleiben

17:46
28.12.2021
Die Sängerin und Moderatorin Ina Müller hat angesichts der andauernden Unsicherheit wegen der Corona-Pandemie den Start ihrer geplanten Drei-Länder-Tour in den Herbst verschoben. Alle vorher geplanten Konzerte sind in das Jahr 2023 verlegt worden, wie der Konzertveranstalter am Dienstag in Hamburg mitteilte. Neuer Tourstart von Ina Müller und ihrer Band zum Album „55“ ist damit am 7. Oktober in Essen. Von da aus geht es durch Deutschland, die Schweiz und Österreich. Bereits erworbene Tickets bleiben für die verlegten Konzerte gültig. Die beiden für den 2. Januar geplanten Neujahrs-Konzerte in der Hamburger Elbphilharmonie könnten hingegen wie geplant - unter Einhaltung der 2G-Regeln - stattfinden.

Denise Frommeyer

Richter bestätigen Tanzverbot in Berliner Clubs

17:21
28.12.2021
Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken bleibt zunächst bestehen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit, nachdem es Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern abgelehnt hat. Zwar stelle das Verbot einen „erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit“ dar, so die Richter. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung. (Az.: VG 14 L 633/21 und VG 14 L 634/21)

Die Richter verkannten nicht, dass andere Maßnahmen wie etwa ein Negativtest, eine vollständige Impfung oder ein Genesungsnachweis in Kombination mit einem Hygienekonzept die Gefahr von Neuinfektionen verringerten. Tatsächlich verhindern ließe sich die Ansteckung aber nur durch ein Verbot.

Bei Tanzveranstaltungen bestehe eine besonders hohe Ansteckungsgefahr durch Aerosolübertragung, argumentierten die Richter. Über einen längeren Zeitraum sei eine größere Zahl von Menschen in geschlossenen Räumen und beim Tanzen käme es zu einer erhöhten Atemaktivität. Es werde laut gesprochen angesichts lauter Musik - und bei „einer alkoholbedingten Enthemmung“ würden die Abstandsregeln typischerweise schnell vergessen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatten sich insgesamt ein Dutzend Clubbesitzer und Veranstalter gegen das Verbot gewehrt. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Denise Frommeyer