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NRW-Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel in der Freizeit

19:48
23.12.2021
Die 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte, Sport im Freien und für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Münster mitteilte, seien die Kontaktbeschränkungen durch das Land für nicht geimpfte oder genesene Personen verhältnismäßig. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Köln. Er wollte als nicht Geimpfter und nicht Genesener einen Weihnachtsmarkt und Restaurants besuchen sowie im Freien mit weiteren Mitspielern Golf spielen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1858/21.NE).

Nach Auffassung des Anwalts werden durch die Coronaschutzverordnung des Landes seine Grundrechte zu sehr eingeschränkt. Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen und der Schutz von Risikogruppen mit Personen ab 60 Jahren seien die einzig effektiven und verhältnismäßigen Maßnahmen. Diese Sicht teilt das OVG nicht. Zwar sei das Infektionsrisiko im Freien grundsätzlich geringer. Aber überall dort, wo Menschen zusammenkommen und der Abstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden können, wie auf einem Weihnachtsmarkt, verbreite sich das Coronavirus. Zumal FFP2-Masken beim Essen und Trinken abgenommen werden müssen. Das gelte auch für den Besuch in Restaurants.

Auch beim Sport könnten längere Begegnungen nicht verhindert werden. Das Gericht wies in seiner Begründung daraufhin, dass individueller Sport wie Joggen im Freien weiterhin auch für Menschen erlaubt sei, die weder geimpft noch genesen seien. Das relativiere den Eingriff mit der 2G-Regeln durch das Land.

Denise Frommeyer

Rekord bei Corona-Neuinfektionen in Italien

19:28
23.12.2021
In Italien haben die Gesundheitsbehörden mit rund 44 600 Corona-Neuinfektionen einen neuen Höchstwert seit Pandemie-Beginn verzeichnet. Knapp 170 Menschen starben mit dem Virus, wie aus den Daten des Gesundheitsministeriums am Donnerstag hervorging. Zuletzt hatten die Behörden am 13. November 2020 mit knapp 41 000 den höchsten Wert bei den Neuinfektionen registriert.

Allerdings wurden in den vergangenen Tagen vor Weihnachten viel mehr Corona-Tests gemacht. Am Donnerstag waren es dem Ministerium zufolge mehr als 900 000. Der Anteil der positiven Fälle darunter schwankte in den zurückliegenden sieben Tagen zwischen 3,6 Prozent und 4,9 Prozent. In Italien gilt beispielsweise im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die 3G-Regel. Wer ungeimpft ist, braucht deshalb einen negativen Test, um mit den Verkehrsmitteln reisen zu können. Auch für viele andere Orte wie Museen ist mindestens ein negativer Test erforderlich.

Das Oberste Gesundheitsinstitut Italiens (ISS) schätzt laut einer vorläufigen Untersuchung, dass der Anteil der Omikron-Variante in Italien 28 Prozent aller Fälle ausmacht. Das ISS sprach am Donnerstag von einem starken Anstieg. Die Variante dürfte einem Experten des Instituts zufolge bald am weitesten verbreitet sein.

Denise Frommeyer

SPD-Chef Klingbeil: Ausschließen einer Impfpflicht war ein Fehler

19:13
23.12.2021
Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat das Ausschließen einer Impfpflicht zu Beginn der Corona-Impfkampagne als Fehler bezeichnet. „Auch ich persönlich habe das getan“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). Er habe geglaubt, dass sich sehr viel mehr Menschen impfen lassen würden, als es bis heute tatsächlich der Fall sei. „Ich habe deshalb immer sehr überzeugt gesagt, es wird keine Impfpflicht kommen. Das war ein Fehler. Aber ich finde es wichtig, dass Politik auch dazulernen darf.“ Definitive Aussagen nützten niemandem etwas: „Das schafft nur Enttäuschung, wenn Luftschlösser zerplatzen.“

Klingbeil rief dazu auf, sich impfen und boostern zu lassen. Würde die Impfquote von derzeit 70 Prozent in Deutschland schlagartig auf 95 Prozent steigen, wäre die geplante Einführung einer Impfpflicht nicht nötig, sagte er. „Das sehe ich aktuell aber nicht.“ Er wolle nicht noch einmal einen solchen Winter erleben, „dass die Gesellschaft einen solch harten Rückschlag erlebt wie jetzt Weihnachten 2021“.

Jan-Felix Jasch