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Zu wenig Umsatz: Weihnachtsmärkte in Hamburg schließen bereits am 23. Dezember

14:19
13.12.2021
Die Weihnachtsmärkte in der Hamburger Innenstadt schließen ihre Tore in diesem Jahr bereits am 23. Dezember. Als Gründe nannten die Betreiber höhere Mehrkosten beim Sicherheitspersonal wegen der Corona-Kontrollen bei gleichzeitig weniger Besuchern. „Unter diesen Bedingungen ist der Betrieb nicht kostendeckend zu realisieren gewesen. Und darum ziehen auch wir nun die Notbremse und schließen bereits einen Tag vor dem Heiligen Abend“, sagte Helmut Schultze, Betreiber des Weihnachtsmarktes Weißerzauber auf dem Jungfernstieg, am Montag. Eigentlich wollten die Weihnachtsmärkte bis zum 29. Dezember öffnen.

Die weitgehende Deklarierung der Weihnachtsmärkte zu 2G-Zonen habe einen erheblichen finanziellen Mehraufwand nach sich gezogen. So führten die Einlasskontrollen an den Checkpoints - Registrierung mit Luca-App, Überprüfung von Impf- oder Genesenen-Nachweis und Personalausweis sowie das Anlegen von Zugangs-Armbändern - zu signifikant höheren Mehrkosten beim Sicherheitspersonal bei gleichzeitig geringerer Besucherfrequenz. Neben dem Weißerzauber auf dem Jungfernstieg wollen auch die Weihnachtsmärkte auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz, in der Spitalerstraße, auf dem Gänsemarkt und vor der St. Petri Kirche am 23. Dezember schließen.

dpa

2G-Regel in Niedersachsens Geschäften in Kraft

13:25
13.12.2021
Seit Montag gilt die 2G-Regel im Einzelhandel auch in Niedersachsens Geschäften. Wer nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen ist, kann damit nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte es, dass der Handel unter diesen Bedingungen geöffnet bleiben könne. Aus Sicht der Beschäftigten handele es sich um eine zumutbare Lösung, um alles für den Schutz der Mitarbeiter, aber auch der Kunden zu tun.

Positiv hervorzuheben seien dabei Konzepte, bei denen nicht einzelne Geschäfte für die Kontrolle der 2G-Regel zuständig seien, erklärte ein Verdi-Sprecher. Er verwies auf Städte, die den 2G-Nachweis mit der Ausgabe von Bändchen oder Stempeln ermöglichen.

Allerdings kam es am Montag auch mit Bändchen teils zu Verwirrung. So zeigten in Hildesheim viele Kunden das Bändchen vor, das auf dem dortigen Weihnachtsmarkt als 2G-plus-Nachweis gilt. Für den Einzelhandel ist es aber nicht gültig. „Man muss viel erklären“, berichtete Kerstin Regner von ihren 2G-Kontrollen als stellvertretende Filialleiterin von Woolworth in Hildesheim.

Der Handelsverband hatte bereits im Vorfeld erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.

Denise Frommeyer